Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.02.1982

Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81   

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https://dejure.org/1982,413
BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81 (https://dejure.org/1982,413)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1982 - 1 StR 817/81 (https://dejure.org/1982,413)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1982 - 1 StR 817/81 (https://dejure.org/1982,413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung - Rechtsmittelbegründung durch Fernschreiben (Fax) - Orginalunterschrift des Verteidigers/Rechtsanwalts entbehrlich - Voraussetzungen an ein Rechtsmittel-Fax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 345 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 7
  • NJW 1982, 1470
  • NJW 1982, 1476
  • MDR 1982, 509
  • NStZ 1983, 36
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Der Anwalt der Beklagten hat sich zur Revisionseinlegung zulässigerweise (BGHZ 65, 10; 79, 314, 316 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BGHSt 31, 7) des Fernschreibers bedient.
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Es wirkt sich deshalb nicht aus, dass die vor dem Inkrafttreten der Pflicht zur elektronischen Einreichung (§ 32d StPO) statthaft per Telefax übersandte Revisionsbegründungsschrift des Verteidigers Rechtsanwalt A. nicht unterschrieben und daher - anders als die formgerechte Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Sc. - unwirksam ist (vgl. zur Unwirksamkeit einer nicht unterschriebenen und in Papierform oder per Telefax vorgelegten Revisionsbegründungsschrift BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 817/81, BGHSt 31, 7; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 345 Rn. 23; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 345 Rn. 12 ff.; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 345 Rn. 25; s. zu den Anforderungen an die Signatur einer als elektronisches Dokument übermittelten Revisionsbegründung BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Daß Telegramme formgültige Rechtsmittelschriften oder bestimmende Schriftsätze sein können, auch wenn sie fernmündlich aufgegeben wurden, ist gewohnheitsrechtlich anerkannt (BGHSt 31, 7, 8 mit Nachweisen).

    Ebenso scheitert ein mittels Fernschreiben eingelegtes oder begründetes Rechtsmittel nicht an fehlender Schriftform (BGHSt 31, 7, 9).

    Die Frage, welche Bedeutung einer Einschaltung Dritter in den Beförderungsvorgang beizumessen wäre (vgl. BGHZ 79, 314, 318 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BGHSt 31, 7, 9), stellt sich hier nicht.

  • BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86

    Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben

    Dies sei möglicherweise die Überlegung, die in BGHSt 31, 7 zur Zulassung der fernschriftlichen Revisionsbegründung durch den Bundesgerichtshof geführt habe und auf den Zivilprozeß nicht übertragen werden könne.

    Auch der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1983 - AnwZ(B) 2/83, BGHZ 87, 63, 65 beiläufig bemerkt, ein mittels Fernschreibens (eingelegtes oder) begründetes Rechtsmittel scheitere nicht an fehlender Schriftform (vgl. BGHSt 31, 7, 9).

    Sie war es ersichtlich auch nicht für den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der die fernschriftliche Revisionsbegründung trotz der in § 345 Abs. 2 StPO geforderten eigenhändigen Unterschrift ohne Einschränkung zugelassen hat (BGHSt 31, 7 ).

  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Von dieser Rechtsfortbildung sind nach Gründung der Bundesrepublik der BGH und alle anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes einschließlich des Bundesverfassungsgerichts bei der Lösung der durch die sich fortentwickelnde Nachrichtentechnik neu entstehenden Fragen ausgegangen (vgl. die Nachweise bei BGHSt 31, 7, 8 und BVerfGE 74, 228, 235 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; zustimmend Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 129 Rz 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 129 Anm. 1 C D; kritisch allein: Wieczorek, aaO, § 129 Anm. A II a 4).

    a) Die Rechtsprechung ist seit mehr als 50 Jahren bestrebt, den Rechtsuchenden die Wahrung ihrer Rechte zu erleichtern und ihnen bei drohendem Ablauf der Rechtsmittelfrist durch die im Unterschied zum Briefverkehr schnelleren fernmeldetechnischen Übertragungswege die Einhaltung der Frist bzw. deren volle Ausschöpfung zu ermöglichen (BGHSt 31, 7, 9; BGHZ 24, 297, 301).

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    Folgerichtig wurde auch die Einlegung des Rechtsmittels durch Fernschreiber zugelassen (BGHZ 87, 63; BGHST 31, 7; BSG, aaO).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Für die Einhaltung der Schriftform ist es vielmehr ausreichend, daß der Angeklagte als der Urheber des Schreibens zweifelsfrei erkennbar ist (vgl. BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; 31, 7, 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. Einl. Rdn. 128).
  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

  • OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12

    Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"

  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87

    Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83

    Rechtsmittel

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 21/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • BFH, 28.07.1982 - V R 64/82

    Revisionsbegründungsschrift - Unterschrift - Assessor

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 23/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89

    Übermittlung der Revisionsbegründung über ein Telefaxgerät der Justizbehörde

  • OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86

    Revision; Begründung; Telebrief; Form

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

  • BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 5/87

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Ermessen

  • LAG Düsseldorf, 13.06.1985 - 31 Sa 373/85
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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1076
BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81 (https://dejure.org/1982,1076)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1982 - 2 StR 634/81 (https://dejure.org/1982,1076)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1982 - 2 StR 634/81 (https://dejure.org/1982,1076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an das Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes - Anforderungen an den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan

  • rechtsportal.de

    GVG § 21 e Abs. 3, 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 371
  • NJW 1982, 1470
  • MDR 1982, 510
  • NStZ 1982, 341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1981 - 3 StR 457/80

    Warenterminkontrakt - Handel mit Optionen

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81
    Mit ihrer Wertung ist die Strafkammer nicht von der in BGHSt 30, 177, 179 vertretenen Auffassung abgewichen.
  • BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78

    Recht auf gesetzlichen Richter - Geschäftsplanmäßige Zuweisung - Zuständiger

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81
    Da das Präsidium nicht gehindert ist, im Rahmen der Jahresgeschäftsverteilung bereits anhängige Verfahren einer anderen als der bisher zuständigen Kammer zuzuweisen (BVerwG, DÖV 1979, 299; BFH, Betrieb 1970, 715), gilt nach dem Wortlaut des § 21 e Abs. 3 GVG das gleiche für Geschäftsverteilungsänderungen, die auf diese Bestimmung gestützt sind.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Eine Änderung nach § 21e Abs. 3 GVG darf bereits anhängige Verfahren erfassen (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 1; BFH/NV 1996, 481; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Eine solche Notwendigkeit folgt bereits aus dem Gebot der beschleunigten Verfahrensförderung in Haftsachen und aus dem Umstand, daß eine von der Justiz zu verantwortende Verfahrensverzögerung rechtsstaatswidrig sein kann; eine wegen dieser rechtsstaatlichen Anforderungen erforderliche Entlastung einer Strafkammer kann nicht in jedem Fall dadurch herbeigeführt werden, daß nur zukünftig eingehende Verfahren umverteilt werden (vgl. BGHSt 30, 371).

    a) Der Präsidiumsbeschluß entspricht diesen Vorgaben (vgl. BGHSt 30, 371; der Beschluß des 3. Strafsenats vom 9. Juli 1978 - 3 StR 223/79 - betrifft eine andere Fallgestaltung).

    Die Entlastung von zukünftig eingehenden Sachen hätte der Großen Strafkammer 6 - angesichts der konkreten Belastung und Terminslage - in dem überlasteten Zeitraum nicht geholfen (vgl. BGHSt 30, 371 ).

    Bei einer solchen nachträglichen Änderung des Geschäftsverteilungsplans kann sachgerechtes Kriterium nur eine Regelung sein, die die konkrete Belastungssituation der Spruchkörper berücksichtigt (vgl. BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BVerwG NJW 1982, 2394; BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    Das gilt sowohl für die Entlastung der Großen Strafkammer 6 als auch für die Zuweisung an die Große Strafkammer 19. Eine Änderung nach § 21e Abs. 3 GVG darf bereits anhängige Verfahren erfassen (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung l; BFH/NV 1996, 481; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Eine solche Notwendigkeit folgt bereits aus dem Gebot der beschleunigten Verfahrensförderung in Haftsachen und aus dem Umstand, daß eine von der Justiz zu verantwortende Verfahrensverzögerung rechtsstaatswidrig sein kann; eine wegen dieser rechtsstaatlichen Anforderungen erforderliche Entlastung einer Strafkammer kann nicht in jedem Fall dadurch herbeigeführt werden, daß nur zukünftig eingehende Verfahren umverteilt werden (vgl. BGHSt 30, 371).

    a) Der Präsidiumsbeschluß entspricht diesen Vorgaben (vgl. BGHSt 30, 371; der Beschluß des 3. Strafsenats vom 9. Juli 1978 - 3 StR 223/79 - betrifft eine andere Fallgestaltung).

    Die Entlastung von zukünftig eingehenden Sachen hätte der Großen Strafkammer 6 - angesichts der konkreten Belastung und Terminslage - in dem überlasteten Zeitraum nicht geholfen (vgl. BGHSt 30, 371).

    Bei einer solchen nachträglichen Änderung des Geschäftsverteilungsplans kann sachgerechtes Kriterium nur eine Regelung sein, die die konkrete Belastungssituation der Spruchkörper berücksichtigt (vgl. BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BVerwG NJW 1982, 2394; BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

    Das gilt auch dann, wenn die Geschäftsverteilung im Laufe des Geschäftsjahres geändert wird (§ 21e Abs. 3 GVG; vgl. BGHSt 30, 371, 373 f; 44, 161, 165).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr, wenn sie sachlich veranlaßt ist, auch bereits anhängige Verfahren erfassen darf (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371; 44, 161, 165 m.w.N., hierzu Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom 11. August 1998 - 2 BvR 1493, 1615, 1616/98).
  • BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17

    Recht auf den gesetzlichen Richter (verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit von

    Das Präsidium des Landgerichts war mit Blick auf die Belastung der Wirtschaftsstrafkammern nicht gehindert, im Rahmen der Jahresgeschäftsverteilung 2014 eine weitere Wirtschaftsstrafkammer zu errichten und ihr bereits anhängige Verfahren einer anderen Wirtschaftsstrafkammer zuzuweisen, um eine gleichmäßige Auslastung der Strafkammern zu erzielen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1982 - 2 StR 634/81 Rn. 13, BGHSt 30, 371 Rn. 13).
  • OLG München, 12.02.2020 - 2 Ws 138/20

    Voraussetzungen einer Besetzungsrüge

    Da das Präsidium nicht gehindert ist, im Rahmen der Jahresgeschäftsverteilung bereits anhängige Verfahren einer anderen als der bisher zuständigen Kammer zuzuweisen, gilt nach dem Wortlaut des § 21e Abs. 3 GVG das gleiche für Geschäftsverteilungsänderungen, die auf diese Bestimmung gestützt sind (BGH NJW 1982, 1470; BGH NJW 1999, 154).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

    Die Änderung konnte auch bereits anhängige Verfahren erfassen (vgl. BGHSt 30, 371, 373 zu § 21 e GVG), sofern nicht gezielt einzelne Sachen ausgesucht und einem anderen Richter zugewiesen wurden, was auch nach altem Recht unzulässig war, selbst wenn es durch eine allgemein gehaltene Klausel geschah (vgl. zum analogen Fall einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch das Präsidium nach § 21 e Abs. 3 GVG aF BGH NStE - 12 - Nr. 10 zu § 21 e GVG; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 13).
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt auf die in BGHSt 30, 371 abgedruckte Entscheidung hingewiesen.
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 83/00 B

    Nachprüfung der Änderung des Geschäftsverteilungsplan des Berufungsgerichts im

    Grundsätzlich dürfen Änderungsbeschlüsse auf der Grundlage des § 21e Abs. 3 GVG auch bereits anhängige Verfahren erfassen (BGHSt 30, 371; BGH vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00 - = BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 4; Albers in: Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 58. Aufl 2000, § 21e GVG RdNr 17).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 82/00 B

    Nachprüfung der Änderung des Geschäftsverteilungsplan des Berufungsgerichts im

    Grundsätzlich dürfen Änderungsbeschlüsse auf der Grundlage des § 21e Abs. 3 GVG auch bereits anhängige Verfahren erfassen (BGHSt 30, 371; BGH vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00 - = BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 4; Albers in: Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 58. Aufl, 2000, § 21e GVG RdNr 17).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung der fehlerhaften Besetzung des Gerichts -

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